Grundsatzbeschluss zur Sommerfeldsiedlung erneut vertagt

Ein Beitrag von Max Steinacker

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,

die Kleinmachnower Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 07.03.2019 erneut keine Grundsatzentscheidung zur Erneuerung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Sommerfeldsiedlung getroffen. Damit geht das nun schon seit über zwei Jahre andauernde Ringen um die künftige Gestaltung der Straßen und Gehwege im Siedlungsgebiet vorerst weiter.

Die Antragseinreicher sahen in der Frage der Straßenausbaubeiträge keinen Hinderungsgrund für eine zeitnahe Entscheidung. Ihr Antrag beinhalte nur einen Beschluss zur Entwurfsplanung mit gestalterischen Festlegungen für die erste Baumaßnahme im Meisenbusch (Ausführung der beiden Seitenbereiche ‚Gehen‘ und ‚Parken‘ durchgehend in wassergebundener Decke), nicht aber einen kostenwirksamen Errichtungsbeschluss. Die Frage der Anliegerbeiträge sei folglich gar nicht tangiert.

Zu der Sitzung lag zwar ein Beschlussantrag der Fraktionen von BiK und B‘90/GRÜNE vor. Eine Abstimmung über diesen Antrag erfolgte jedoch nicht. Ursächlich dafür waren vor allem die unterschiedlichen Auffassungen zum Stellenwert der aktuellen Debatte im Brandenburger Landtag über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

Die Fraktionen von SPD/PRO, CDU/FDP und LINKE/PIRATEN betonten demgegenüber, dass andere Kommunen aufgrund der sich offenkundig ändernden Rahmenbedingungen ähnliche Planungsmaßnahmen bereits angehalten hätten. Somit bedürfe auch das Thema Sommerfeldsiedlung der nochmaligen Zurückstellung. Im Übrigen stünden nicht alle Beschlussalternativen zur Abstimmung – der Bürgermeister hatte seinen Antrag und damit die hierauf bezogenen Änderungsanträge kurz vor der Sitzung von der Tagesordnung genommen.

Im Ergebnis verständigten sich die Vorsitzenden aller Fraktionen in einer vom Bürgermeister veranlassten Sitzungspause auf die Vertagung der Entscheidung auf die nächste Sitzung am 16.05.2019. Bis dahin soll gemeinsam ein konsens- und mehrheitsfähiger Beschlussantrag erarbeitet werden.

Aus BI-Sicht ist das insofern erfreulich, als die anstehende Grundsatzentscheidung damit nicht der nach den Kommunalwahlen neu gebildeten Gemeindevertretung überantwortet wird. Weitere erhebliche Verzögerungen werden so vermieden. Andererseits wurde mit der Vertagung eine Chance vertan. Der Antrag von BiK und B‘90/GRÜNE berücksichtigte nämlich den besonderen Charakter der Sommerfeldsiedlung bei den Vorgaben für die Entwurfsplanung angemessen und enthielt geeignete gestalterische Festlegungen für die Erneuerung der ersten Straße. Seine Verabschiedung hätte einen entscheidenden Zwischenschritt zu einer weitestgehend einvernehmlichen Lösung bedeutet. Alle Beteiligten – Siedlungsbewohner, Verwaltung und Gemeindevertretung – hätten davon absehbar profitieren können.

Zusammenfassend ist nach unserer Einschätzung mit der Vertagung nichts gewonnen, aber auch noch nichts verloren. Es bleibt auch in den kommenden Wochen wichtig, dass wir uns für einen im Einklang mit den Anwohnerbelangen stehenden Grundsatzbeschluss einsetzen. Insbesondere muss die Entwurfsplanung die mit dem historischen Siedlungscharakter korrespondierende Variante der wassergebundenen Befestigung beider Seitenbereiche gleichberechtigt neben der verwaltungsseitig favorisierten Variante (Teilversiegelung durch Beton- und Rasenrippenplatten) enthalten. Zudem müssen die Gestaltungsvorgaben für die erste Baumaßnahme hinsichtlich beider Seitenbereiche eine Errichtung in wassergebundener Decke vorsehen.

In diesem Sinne werden wir weiter das Gespräch mit den Fraktionen suchen und für die skizzierte Lösung werben.

Mit herzlichen Grüßen

Max Steinacker, 13.03.2019

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