Vorentscheidung am 20.09.2018

Anlässlich der anstehenden Vorentscheidung in der Gemeindevertretersitzung am 20.09.2018 ein Rundbrief von Prof. Dr. Martin Hildebrand-Nilshon, Peter Höh und Max Steinacker mit Bitte um zahlreiches Erscheinen:

Rundbrief der Bürgerinitiative Sommerfeldsiedlung (BI) – September 2018

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn, liebe Sommerfeldler,

auch wenn wir den Sommer im Namen tragen – die Sommerpause ist vorbei und die Mühlen der Gemeinde mahlen wieder. Da damit auch das Thema “Sommerfeldsiedlung” in seine entscheidende Runde geht, möchten wir Sie und Euch im Folgenden über den aktuellen Stand der Dinge bezüglich der Erneuerung der öffentlichen Verkehrsflächen in unserer Siedlung informieren.

Den Ausgangspunkt bildet die von Bürgermeister Grubert und Gemeindeverwaltung (Bauamt) am 13.08.2018 der Kleinmachnower Gemeindevertretung zum aktuellen Sitzungsdurchlauf vorgelegte Beschlussvorlage „Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung“ mit den als Anlage beigefügten „Planungsvorgaben für die Entwurfsplanung“. Diese Vorlage war und ist für uns sehr enttäuschend; zentrale Planungsvorgaben stellen den einzigartigen Charakter der Sommerfeldsiedlung massiv in Frage und entsprechen unverändert nicht den Anwohnerbelangen.

So werden zwar die zwischen Verwaltung und BI bereits grundsätzlich erzielten Konsense hinsichtlich der Belassung der historischen Straßen- und Gehwegquerschnitte sowie der Beibehaltung der bestehenden Parkmöglichkeiten zutreffend aufgeführt; im Vergleich der Gestaltungsalternativen für die Seitenbereiche „Gehen“ (Verwaltung/Bauamt: Teilversiegelung mit durchgehenden Gehstreifen aus Pflaster- oder Plattenbelag, BI: Befestigung als wassergebundene Decke) und „Parken“ (Gemeinde/Bauamt: Befestigung mit Rasenrippenplatten, BI: Befestigung als wassergebundene Decke) wertet die Vorlage aber unsere Eckpunkte mit fachlich teils fragwürdigen und nicht belastbaren Aussagen einseitig ab. Zudem werden die Kosten der BI-Variante völlig unplausibel aufgebläht und die Kosten des Verwaltungsvorschlags klein gehalten.

Wegen der groben inhaltlichen Mängel und falschen Berechnungen zugunsten des von Bürgermeister und Verwaltung favorisierten Konzepts hat die BI in den der Gemeindevertretersitzung am 20.09.2018 vorgelagerten Sitzungen von Bau-, Umwelt- und Finanzausschuss das Rederecht wahrgenommen und die Vorlage klar zurückgewiesen. Die Gemeindevertreter diskutierten die Vorlage in den Ausschüssen kontrovers. In Teilen wurde sie wegen Nichtnachvollziehbarkeit abgelehnt und es gab eine Reihe von Änderungswünschen zu den vorgelegten Planungsvorgaben.

Besonders deutlich und scharf fiel die Kritik im Finanzausschuss aus, da man sich die von der Bauverwaltung präsentierten Zahlen genauer ansah. So werden dort z.B. allein für die Herstellung und Pflege der nach dem Konzept der BI errichteten Seitenbereiche „Gehen“ und „Parken“ pro Anliegerstraße Erstellungskosten von ca. 24.000 € und für die spätere Unterhaltung und Instandsetzung rd. 12.000 € pro Jahr angesetzt. Mit dieser Summe könnte man für jede Straße rechnerisch zweieinhalb Minijobber einstellen, die das ganze Jahr über nur die Seitenbereiche zu pflegen hätten. Angesichts dieser offenkundig unstimmigen Kalkulation wurde die Verwaltung auch von Ausschussmitgliedern aufgefordert, eine seriöse Kostenberechnung vorzulegen.

Besonders deutlich und scharf fiel die Kritik im Finanzausschuss aus, da man sich die von der Bauverwaltung präsentierten Zahlen genauer ansah. So werden dort z.B. allein für die Herstellung und Pflege der nach dem Konzept der BI errichteten Seitenbereiche „Gehen“ und „Parken“ pro Anliegerstraße Erstellungskosten von ca. 24.000 € und für die spätere Unterhaltung und Instandsetzung rd. 12.000 € pro Jahr angesetzt. Mit dieser Summe

könnte man für jede Straße rechnerisch zweieinhalb Minijobber einstellen, die das ganze Jahr über nur die Seitenbereiche zu pflegen hätten. Angesichts dieser offenkundig unstimmigen Kalkulation wurde die Verwaltung auch von Ausschussmitgliedern aufgefordert, eine seriöse Kostenberechnung vorzulegen.

Als letztes Fachgremium vor der Gemeindevertretersitzung befasste sich der Hauptausschuss am 03.09.2018 mit der Beschussvorlage. Im Vorfeld gab es auf Initiative von Gemeindevertretern ein weiteres Gespräch zwischen BI und Bauamt, bei dem auch zwei Gemeindevertreter anwesend waren. Mit unserer Teilnahme wollten wir noch einmal den Willen der BI zur Klärung der strittigen Fragen unterstreichen und unserer Forderung Ausdruck verleihen, dass Entscheidungen ausschließlich auf Basis von sachlichen und inhaltlich belastbaren Argumenten getroffen werden.

In dieser Perspektive stellten wir in dem Gespräch die Idee der Errichtung einer Musterstraße vor. Demnach könnte in der Musterstraße – naheliegender Weise dem Meisenbusch, in dem schon eine fertige Straßendecke besteht, so dass nur die Seitenbereiche einbezogen werden müssten – die eine Hälfte nach den Planungsvorgaben der Verwaltung und die andere Hälfte nach dem Konzept der BI/Anwohnerschaft erneuert werden. Ein solches Vorgehen würde es ermöglichen, die in den beiden Varianten auf Gemeinde und Anwohner entfallenden Erstellungskosten exakt zu ermitteln. Ebenso ließen sich die jeweiligen Kosten für Unterhalt und Instandsetzung im Rahmen eines zwei- bis dreijährigen Praxistests realistisch bestimmen. Auch die ästhetischen und praktischen Aspekte könnten sichtbar und bewertbar gemacht werden.

Nach dem Praxistest bliebe dann anhand noch zu definierender Bewertungskriterien Bilanz zu ziehen und eine Entscheidung für das gesamte Siedlungsgebiet zu treffen. Wichtig dabei: Für den Abschnitt der Musterstraße, welcher nicht zur siedlungsweiten Ausführung kommt, müsste die Option des Rück- bzw. Umbaus nach dem einheitlichen Erscheinungsbild vorgesehen werden. Die dafür ggf. entstehenden Kosten hätte vollumfänglich die Gemeinde zu tragen.

Die Musterstraßenlösung stieß in dem Gespräch mit dem Bauamt bei allen Anwesenden auf Interesse, wobei die beiden Gemeindevertreter deutliche Zustimmung signalisierten. In der erwähnten Sitzung des Hauptausschusses wurde der Vorschlag von einem Gemeindevertreter mündlich vorgestellt und überwiegend zustimmend diskutiert. Zu einer Abstimmung kam es aber nicht.

Allerdings haben die Fraktionen von DIE LINKE/PIRATEN und CDU/FDP zur Sitzung der Gemeindevertretung am 20.09.2018 erfreulicherweise einen Änderungsantrag eingereicht, der neben den vom Hauptausschuss zusammenfassend formulierten Maßgaben auch das Musterstraßenkonzept umfasst. Damit liegen der Gemeindevertretung zwei konkurrierende Beschlussvorlagen zur Abstimmung vor (die Vorlage von Bürgermeister und Verwaltung hält an den bekannten Planungsvorgaben unverändert fest). Die Erfolgschancen des Änderungsantrags lassen sich schwer einschätzen, eine intensive und kontroverse Debatte ist absehbar. Im Hinblick hierauf werden wir bei dieser wichtigen Gemeindevertretersitzung selbstverständlich anwesend sein und die Diskussion und Abstimmung aufmerksam verfolgen. Das allein wird jedoch nicht genügen.

Deshalb bitten wir Sie und Euch, am 20.09.2018 ab 18 Uhr in möglichst großer Zahl in den Bürgersaal ins Rathaus zu kommen. Die dort in der Sitzung der Gemeindevertretung anstehenden Entscheidungen sind richtungsweisend für die weitere Planung der öffentlichen Verkehrsflächen in unserer Siedlung und tangieren somit die Belange der Anwohnerschaft unmittelbar!

Mit herzlichen Grünen, für die Bürgerinitiative Sommerfeldsiedlung

Prof. Dr. Martin Hildebrand-Nilshon, Peter Höh und Max Steinacker

Eine Antwort auf „Vorentscheidung am 20.09.2018“

  1. ist die Bürgerinitiative denn nun für oder gegen die musterstrasse?
    heute hat die bi Unterschriften gegen eine musterstrasse gesammelt… ich sehe leider nun nicht mehr durch. hier nun die wünsche der bi… wieso werden denn nun Unterschriften dagegen gesammelt?

    habe mich der stimme enthalten, weil ich echt keine lust mehr auf irgendwas habe .
    ich bin für den bau der strassen mit begrenzten parktaschen und guten Bürgersteigen, ich glaube im nachhinein, dass das anfägliche Konzept der gemeinde das bessere war.

    zur Erinnerung unten kopierter Absatz, der wille der bi : musterstrasse meisenbusch.
    gibt es noch eine weitere bi??
    „In dieser Perspektive stellten wir in dem Gespräch die Idee der Errichtung einer Musterstraße vor. Demnach könnte in der Musterstraße – naheliegender Weise dem Meisenbusch, in dem schon eine fertige Straßendecke besteht, so dass nur die Seitenbereiche einbezogen werden müssten – die eine Hälfte nach den Planungsvorgaben der Verwaltung und die andere Hälfte nach dem Konzept der BI/Anwohnerschaft erneuert werden. Ein solches Vorgehen würde es ermöglichen, die in den beiden Varianten auf Gemeinde und Anwohner entfallenden Erstellungskosten exakt zu ermitteln. Ebenso ließen sich die jeweiligen Kosten für Unterhalt und Instandsetzung im Rahmen eines zwei- bis dreijährigen Praxistests realistisch bestimmen. Auch die ästhetischen und praktischen Aspekte könnten sichtbar und bewertbar gemacht werden.“
    mfg
    kerstin sasse

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