Es gibt Erfreuliches aus dem Rathaus zu berichten: Die Kleinmachnower Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.05.2018 bei der Behandlung des Tagesordnungspunkts 7.10 „Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, hier: Konzeptplanung für das Gesamtquartier“ einer wesentlichen Forderung unserer Bürgerinitiative (BI) einstimmig entsprochen.
So wurde die Grundsatzentscheidung zur Erneuerung der Straßen und Gehwege im Siedlungsgebiet von den Festlegungen zu den Straßenquerschnitten, Gehwegbefestigungen, Parkflächen usw. entkoppelt.
Die gestalterischen Fragen sollen, anders als von der Verwaltung ursprünglich intendiert, nun nicht schon im Juni d.J., sondern erst nach der Sommerpause – abschließend in der Gemeindevertretersitzung am 20.09.2018 – entschieden werden.
Mit der skizzierten, vor allem durch die BI-seitig geleistete Überzeugungsarbeit ermöglichten Verfahrensänderung haben alle Beteiligten drei Monate Zeit gewonnen, um die verschiedenen Gestaltungsvarianten weitergehend zu prüfen und abzuwägen. Insbesondere das Bauamt ist hier aus unserer Sicht gefordert.
Einige der von der Verwaltung nach aktuellem Stand favorisierten Lösungen – z.B. aufgehellter Asphalt für die Straßen, Teilversiegelung der Gehwege mit farblich angepassten Betonplatten, Anlage gesonderter, vorzugsweise mit Beton-Rasengittern zu befestigender Parkplätze – stehen nicht nur in klarem Gegensatz zum mehrheitlichen Willen der Anwohnerschaft; sie sind auch in ‚qualitativer‘ Hinsicht bislang nicht ausreichend begründet.
Die BI ist grundsätzlich der Auffassung, dass die Vor- und Nachteile aller in Rede stehenden Varianten für die Erneuerung der Straßen, Gehwege und Parkflächen, also auch unserer eigenen Vorschläge, weitergehend eruiert, geprüft und erläutert werden müssen. Dabei sind insbesondere auch die jeweiligen Lebenszykluskosten sowie die Kosten der Wartung und Instandsetzung mit zu berücksichtigen.
Für die Vorschläge der BI zur Sanierung und Befestigung der Gehwege und Parkflächen mit wassergebundenen Materialien haben wir ein entsprechendes Prüfprozedere bereits angestoßen. Demnach soll in enger Rückkopplung zwischen Bauamt, Gemeindevertretung und BI sowie im ersten Schritt auch durch Hinzuziehung eines Produktanbieters eine vertiefte Bewertung unter Nutzungs-, Haltbarkeits- und Kostengesichtspunkten vorgenommen werden.
Die Vorteile eines solchen Vorgehens liegen auf der Hand: Sofern für die von der Verwaltung (bislang) favorisierten Lösungen ebenfalls die nötige Fundierung erfolgt, könnte die Gemeindevertretung im Herbst d.J. auf einer fachlich gut abgesicherten und in der Variantenbewertung abgewogenen Grundlage über die Art der Gehweg- und Parkflächenerneuerung befinden.
Hierbei wäre die Entscheidung in hohem Maße transparent und somit auch für die AnwohnerInnen des Siedlungsgebietes nachvollziehbar. Dies wiederum dürfte eine wichtige Voraussetzung dafür sein, dass der Beschluss zumindest in diesem Gestaltungsbereich einen breiten Konsens findet.
Selbstverständlich werden wir alle Interessierten und/oder direkt Betroffenen über den Fortgang der Aktivitäten zur eingehenden Prüfung der verschiedenen Lösungsvarianten auf dem Laufenden halten. Auch soll unter anderem hierzu noch vor den Sommerferien ein weiteres Plenumstreffen der BI stattfinden. Den genauen Termin werden wir mit der Einladung bekanntgeben.
Max Steinacker