Erläuterung zum Eckpunktepapier

„Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung“ – Erläuterungen zu den Eckpunkten der Bürgerinitiative für eine behutsame Sanierung der Straßen und Gehwege

Von Jürgen Krause und Max Steinacker

Mit der 4. Bürgerwerkstatt am 20.03.2018 endete der im November 2016 von der Kleinmachnower Gemeindeverwaltung initiierte Bürgerdialog zur „Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung“.

Diese Veranstaltung bildete nach breiter Einschätzung den ersten fairen und in der Sache konstruktiv geführten Austausch der Verwaltung mit den betroffenen Anwohnern. Dabei machten die Präsentationen des verwaltungsseitig beauftragten Planungsbüros einerseits und der Bürgerinitiative (BI) Sommerfeldsiedlung andererseits neben Übereinstimmungen auch Unterschiede in den Vorstellungen zum Umgang mit den Straßen und Gehwegen deutlich.

Diese Unterschiede sind aus Sicht der BI keineswegs unerheblich. Sie tangieren nicht zuletzt den künftigen Charakter der Sommerfeldsiedlung und das gute nachbarschaftliche Miteinander. Wir werden daher weiterhin offensiv für unsere Planungsvorstellungen werben – bei Verwaltung und Gemeindevertretung, aber auch in der Öffentlichkeit.

Die folgenden Ausführungen stehen in diesem Kontext. Ihr Zweck ist es, einige (Detail-)Fragen und Aspekte zu unseren Vorschlägen, die in der bisherigen Debatte möglicherweise nicht hinreichend geklärt oder verdeutlicht werden konnten, in Abgrenzung zu den betreffenden Planungsempfehlungen der Verwaltung nochmals aufzugreifen und zu erläutern.

Warum Straßenquerschnitte erhalten?

Aus Sicht der Verwaltung sollen sich die Straßenquerschnitte weitestgehend am Bestand orientieren, allerdings soll in den Anliegerstraßen der Querschnitt 2/3/4 m den Querschnitt 3/3/3 m ersetzen. Begründet wird die Änderung vor allem mit der Erwartung von weniger Konflikten zwischen Parken und Gehen.

Die BI plädiert demgegenüber dafür, alle Straßenquerschnitte – wie aktuell vorhanden – zu erhalten.

Wir sind der Meinung, dass für den Erhalt des Waldsiedlungscharakters der Facettenreichtum der vorhandenen Straßenprofile mit entscheidend ist. Eine Angleichung der Querschnitte auf einen Typ würde die Grundkonzeption der Sommerfeldsiedlung nachhaltig beeinflussen, wenn nicht sogar zerstören!

Der Entwurf dieses Siedlungsplans (…) orientiert sich eher an Motiven englischer Gartenstädte: Einfühlung in topographisch-landschaftliche Gegebenheiten, eine bewegte Straßenführung sowie figurative Strukturen. (…) Die funktionale Hierarchie der Straßen (Haupterschließungsstraßen vierundzwanzig Meter breit, Verteilerstraßen zwölf Meter breit, Wohnstraßen neun Meter breit) und eine auf maximale Gleichwertigkeit abzielende Aufteilung der Parzellen offenbaren bei aller Verspieltheit im Detail die rationale Grundhaltung der Planung.

Quelle: Kress, Celina (2011): Adolf Sommerfeld /Andrew Sommerfield:
Bauen für Berlin 1910 – 1970; Berlin; Lukas Verlag; S. 183

Der BI sind im Übrigen aus dem Siedlungsgebiet bisher keine nennenswerten Konflikte infolge der unterschiedlichen Querschnitte bekannt.

In unserer repräsentativen Anwohnerumfrage vom letzten Spätsommer haben sich siedlungsweit über 95% für den Erhalt der Straßenquerschnitte ausgesprochen. In den drei Anliegerstraßen mit Querschnitt 3/3/3 m waren es 92% (Brodberg), 86% (Im Dickicht) bzw. 100% (Johannistisch).

Warum Betonfahrbahnen?

Die Gemeinde wünscht die Herstellung der Fahrbahnoberfläche mit aufgehellten Asphalt.

Dieser Effekt soll durch die Verwendung von hellen Splitten erzielt werden. In der Praxis ist eine solche Bauweise jedoch nicht dauerhaft und erreicht bei weitem nicht die Helligkeitswerte, die eine Betonoberfläche erzielt. Zudem ist die Unterhaltung solcher Flächen aufwendig, da bei Sanierungen identische Zuschlagstoffe zugeführt werden müssten. Dies erschwert die Sanierung erheblich und führt zusätzlich zu erhöhten Unterhaltungskosten. Asphalt-Deckschichten müssen in der Regel alle 15 Jahre erneuert werden.

Der einzige Vorteil von Asphalt ist die direkte Befahrbarkeit nach dem Einbauprozess, was jedoch mit Blick auf die Gesamtbauzeit der von der Gemeinde geplanten Maßnahmen sekundär erscheint.

Die BI plädiert demgegenüber für die Beibehaltung von Materialien, welche sich seit vielen Jahrzehnten bewährt haben und den Charakter der Siedlung prägen. Die Fahrbahndecke soll entsprechend in Betonbauweise hergestellt werden.

Neben dem Erhalt des Siedlungscharakters sprechen dafür die speziellen Eigenschaften von Betonfahrbahnen, insbesondere: Treibstoffresistenz, keine Spurrillenbildung, Verschleißfestigkeit, dauerhaft helle Oberfläche (Einsparung von bis zu 35% an Beleuchtungskosten!) und die 4 bis 5-fache Lebensdauer gegenüber Asphaltdecken (die vorhandene Betondecke hat bekanntlich trotz unzulänglicher Unterhaltungsmaßnahmen seit über 80 Jahren der Nutzung Stand gehalten!). Lediglich die Fugen müssen bei Betondecken in Abhängigkeit der Fugenfüllmaterialien alle 10 bis 15 Jahre unterhalten werden. Lärmtechnisch gibt es zwischen beiden Deckschichten keine Unterschiede im Bereich von Wohnsiedlungsstraßen.

Betrachtet man die Bauweisen in ihrer Gesamtheit, ist Beton eindeutig zu präferieren, da dieses Material über den gesamten Lebenszyklus hinweg einen deutlichen Wirtschaftlichkeits- und Unterhaltungsvorteil aufweist.

In unserer Anwohnerumfrage haben sich im Übrigen 91% für den Erhalt der Straßenoberflächen – also für Betonfahrbahnen – ausgesprochen.

Warum unversiegelte Seitenflächen und keine Anlage von Parkplätzen?

Die Verwaltung möchte in den Anliegerstraßen den nach ihrer Planung generell auf eine Breite von 2 m zu vereinheitlichenden „Gehstreifen 1“ mit Betonplatten auf einer Breite von 1,0 m versiegeln.

Für den Seitenbereich 2 „Gehen und Parken“ mit einer Breite von 4 m prüft die Gemeinde derzeit zwei Varianten (A = befestigte Parkplätze / B = unbefestigter Parkstreifen, entspricht unserem Anliegen). Dabei überwiegen aus ihrer Sicht die der Variante A zugeschriebenen Vorteile (insbesondere bessere Zugänglichkeit/Nutzbarkeit/Begehbarkeit, einfache Reinigung, Barrierefreiheit, geringer Unterhaltungsaufwand) deren Nachteile (insbesondere höhere Herstellungskosten, nicht zu 100% dem Siedlungscharakter entsprechend).

Die BI fordert demgegenüber in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Anwohnerumfrage klar die Erhaltung des Charakters der gesamten Seitenflächen. Dies bedeutet KEINE VERSIEGELUNG von Gehwegen und Parkflächen, welche im Übrigen nicht als Parkplätze anzulegen, sondern als Parkstreifen zu erhalten sind. Unbefestigte Seitenflächen garantieren bei kontinuierlicher Unterhaltung eine hervorragende Nutzbarkeit (sowohl für Geh- als auch Parkzwecke), eine zuverlässige Versickerung und entsprechen dem Siedlungscharakter.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil von unbefestigten Seitenflächen gegenüber teilversiegelten Gehwegen und befestigten Parkplätzen liegt in den geringen Bau- und Unterhaltungskosten! Auf Basis der verwaltungsseitigen Präsentation zu den Planungsempfehlungen lässt sich (anhand der als Beispiel gewählten Straße Brodberg) zeigen, dass ein unbefestigter Parkstreifen allein aus Einsparungen der Gemeinde bei den Errichtungskosten durch diese für einen Zeitraum von über 33 Jahren (!) instandgehalten werden könnte.

Für die Gestaltungsvariante der BI spricht schließlich der Erhalt der bestehenden Flexibilität beim Parken. Gemeindeseitig wird – regelmäßig unter Hinweis auf entsprechende Stimmen aus der Anwohnerschaft – ein  genereller Regelungsbedarf in Bezug auf die Parksituation im Siedlungsgebiet behauptet. Mit der Anlage einer begrenzten Anzahl von Parkplätzen solle insbesondere das Parken auf den Grundstücken unterstützt (oder treffender gesagt: erzwungen) werden.

Aus Sicht der BI und des Großteils der Anwohner ist dies nicht nachvollziehbar. Die bestehende Parksituation wird als weitestgehend unproblematisch beurteilt. Warum soll also etwas geregelt und reglementiert werden, was nach der weit überwiegender Meinung der Betroffenen überhaupt nicht der Regelung und Reglementierung bedarf? Zumal Besonderheiten, wie sie nach unserer Anwohnerumfrage in den Straßen An der Stammbahn (Parkregelung, Wochenmarkt Adam-Kuckhoff-Platz) und Seematen  (Parksituation rund um die Kammerspiele) gegeben sind, entsprechend gesondert gehandhabt werden können.

Auch im Hinblick auf Gegenverkehr, Fahrzeuge von Besuchern, Handwerkern, Post usw. würde die Reduzierung der Parkmöglichkeiten durch Anlage einer begrenzten Anzahl von Parkplätzen absehbar nicht sinnvoll sein und die aktuelle Situation verschlechtern.

 Kostenaspekt

Die Verwaltung hat in der Präsentation ihrer Planungsempfehlungen die von der BI auf Basis der Anwohnerumfrage formulierten Planungseckpunkte mit aufgeführt und (auf Basis der Preise von 2017) kostenmäßig geprüft. Demnach ist die Variante der BI die günstigste in der Realisierung und nach unseren Berechnungen auch in der Unterhaltung, vorausgesetzt die Unterhaltung erfolgt zyklisch.

Diesem Aspekt kommt unseres Erachtens ein außerordentlich wichtiger Stellenwert zu. Die in Rede stehenden Beträge bedeuten für die betroffenen Grundstückseigentümer zumal in Zeiten steigender Baukosten eine erhebliche Kostenbelastung. Eine Entscheidung für die gleichermaßen den Siedlungscharakter konsequent wahrende wie die Anlieger finanziell vergleichsweise geringer fordernde Gestaltungsvariante liegt insofern auf der Hand.

Nicht anders sollte es sich aus Sicht der Gemeinde darstellen. Die finanziellen Möglichkeiten von Kleinmachnow sind begrenzt. Für die kommenden Jahre werden auch ohne die hier in Rede stehenden Baumaßnahmen erhebliche Haushaltsdefizite erwartet. In einer solchen Lage spricht auch aus finanziellen Erwägungen alles dafür, die langfristig den Gemeindehaushalt am wenigsten belastende Gestaltungsvariante zu realisieren. Dabei könnten die eingesparten Mittel ggf. für anderweitige dringende Aufgaben verwendet werden.

Die Planung zur Neugestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Sommerfeldsiedlung geht in den kommenden Wochen in eine entscheidende Phase. Das Planungsprozedere der Verwaltung sieht vor, dass die Gemeindevertretung noch vor den Sommerferien nicht nur den Grundsatzbeschluss über die Durchführung von Baumaßnahmen im Siedlungsgebiet fasst; in der Sitzung am 28.06.2018 sollen auch die Planungsempfehlungen (zu Straßenquerschnitten, Straßenbelag, Seitenstreifen, Parkplätzen, Gehwegbefestigung etc.) beraten und entschieden werden. Anders gesagt: Es sollen die in gestalterischer Hinsicht entscheidenden Weichenstellungen zum Umgang mit den Straßen und Gehwegen im Siedlungsgebiet getroffen werden.

Die BI wird also bis auf weiteres sehr gefordert bleiben und sich entsprechend auf allen relevanten Ebenen intensiv für die adäquate Berücksichtigung der Anwohnerbelange bei den anstehenden Entscheidungen einsetzen. So werden wir den konstruktiven Austausch mit dem Bauamt fortführen. Ein weiteres Gespräch wird voraussichtlich in der ersten Maihälfte stattfinden.

Gleichzeitig werden wir weiterhin intensiv das Gespräch mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung suchen, also weitere Fraktionsbesuche durchführen, wie bisher an den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse teilnehmen und auch den Sitzungen der Gemeindevertretung beiwohnen. Hierbei sind wir durchaus zuversichtlich, Gehör zu finden und mit unseren Argumenten überzeugen zu können.

Auch finden wir es in diesem Zusammenhang erfreulich, dass  sich die Verwaltung zustimmend zu Forderung der BI nach einem themenbezogenen Rede- und Mitdiskussionsrecht in allen relevanten Gremiensitzungen positioniert hat.

Ob und inwieweit es letztlich gelingt, bei den Entscheidungsträgern zumindest mehrheitlich durchzudringen, muss heute natürlich dennoch offenbleiben. Eine Garantie dafür gibt es nicht. Nach den bisherigen Erfahrungen haben wir aber den Eindruck, dass sowohl die fachlich eingebundenen MitarbeiterInnen der Verwaltung als auch die GemeindevertreterInnen sehr wohl um die Brisanz  der anstehenden Festlegungen wissen, diesbezüglich zunehmend sensibilisiert sind und keine Entscheidungen vorbereiten oder treffen möchten, die nicht hinreichend mit den Anliegen und Bedürfnissen ‚ihrer‘ Bürger und Wähler korrespondieren.

Jürgen Krause und Max Steinacker

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