Ein Beitrag von Alexander Bertsch, dessen Architekturbüro in den Jahren 2002 und 2003 die Gestaltungssatzung für die Häuser der Sommerfeldsiedlung erarbeitet hat.
Meine Frau und ich haben den Auftrag zur Erarbeitung einer Gestaltungssatzung für die Häuser der Sommerfeldsiedlung gern angenommen, weil wir als Architekten und Bewohner eines Häuschens am Ende der Feldfichten einen besonderen Bezug zur Siedlung haben.
Die Straßen und Wege unserer Umgebung haben den besonderen Charakter einer Waldsiedlung. Und mit Ausnahme der Ernst-Thälmann-Straße haben die Straßen den bauzeitlichen Charakter aus den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts im Wesentlichen behalten. Stilbildend ist eine zu den schlichten Gebäuden passende, einfache Gestaltung des Straßenraums. Befestigte Straßen werden von wasserdurchlässig angelegten Bürgersteigen gesäumt, die Niederschlagswasser nur bei starken Regenfällen in die Kanalisation abführen.
Die damals entwickelte Gestaltung des Straßenraums stellt eine hohe Qualität dar. (Nicht umsonst hatte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf als „Träger öffentlicher Belange“ bereits im Rahmen der Auslegung der Gestaltungssatzung im Jahr 2003 angeregt, die Satzung für die Sommerfeldsiedlung auch auf den öffentlichen Straßenraum auszuweiten. Der Gedanke wurde durch die Gemeinde Kleinmachnow verworfen, so dass sich die Gestaltungssatzung heute nur auf die Häuser in der Siedlung bezieht.)
Die Tatsache, dass das Straßenprofil und die -materialien auch achtzig Jahre nach ihrer Herstellung den heutigen Anforderungen weitgehend gewachsen sind, zeugt von einer klugen Planung.
Im Rahmen der Bürgerwerkstatt im Februar 2017 wurden eine Reihe von baulichen Optionen diskutiert, die den erkannten Schwachpunkten eventuell abhelfen könnten. So wurde über gepflasterte Bürgersteige, Parktaschen, Schwellen, Beschilderungen und Einbahnstraßen gesprochen.
Ich denke, es sollte im Zuge der Straßensanierung keine oder fast keine baulichen Änderungen im Straßenland geben. Nach meiner Einschätzung gibt es nicht eine Maßnahme, die für alle Anwohner gleichermaßen eine Verbesserung darstellen würde. Geregeltes Parken auf einer Seite der Straße führt zu Unmut bei Anwohnern eben dieser Seite. Die Einführung wechselseitiger Parkbuchten führt zum gleichen Problem bei den betroffenen Häusern. Außerdem verhindern definierte Parkplatze im Straßenland nicht, dass Anwohner mit Parkplätzen auf ihren Grundstücken trotzdem auf der Straße parken. Einbahnstraßenregelungen führen zu mehr Verkehr, und eigentlich ist Gegenverkehr auch eine wirkungsvolle „Verkehrsberuhigungsmaßnahme“. Und für die Anlage von separaten Fahrradwegen ist das Profil der meisten Straßen nicht breit genug.
Es gibt eigentlich kein einziges durch uns Nutzer verursachtes Problem, das durch eine neue bauliche Fassung der Straßen dauerhaft gelöst würde. Vielmehr nähme man dem vorhandenen Straßenraum die wunderbare Flexibilität, die er heute nachweislich hat.
Viel wichtiger wäre es, dass wir uns der Waldsiedlungs-Qualität unserer Straßen bewusst werden und unser eigenes Verhalten dem Erhalt dieser Qualität anpassen.
Wenn die Gemeinde Kleinmachnow dann noch ihrer Verpflichtung zur Pflege und Unterhaltung der Straßen dauerhaft nachkommt, haben wir eine gute, gebietscharakterwahrende und kostengünstige Lösung.
August 2017, Alexander Bertsch
Sehr geehrter Herr Bertsch, danke für Ihren Beitrag. Auch ich sehe es so, das die vermeintlichen Proleme der Parksituation an einigen Stellen der Siedlung durch die Grundstücksmieter oder Eigentümer selbst verursacht sind, in dem sie auf den Grundstücken befindliche Stellplätze nicht konsequent nutzen oder keine Stellplätze einrichten können (Reihenhäuser) oder oder evtl. dürfen (Baumschutzsatzung). Es gibt mehrere Beispiele für die Unterbringung von mindestens zwei PKW auf den Grundstücken, ohne das eine Vorgartengestaltung wesentlich beeinträchtigt wäre. Zur Qualtät der Gehwegs- und Strassenbelagsoberfläche sehe auch ich den Unterhaltungsrückstau als das Problem an, wobei ich mir einen glatten Steifen auf den Fahrbahnen für eine gefahrreduzierte Nutzung durch Fahradfahrer/innen wünschen würde. Ansonsten gilt § 1 der Strassenverkehrsordnung.
Mit freundlichen Grüßen, Patrick Lindemann, Brodberg 30.
wenn der strassenbelag genauso instandgesetzt wird, wie im meisenbusch, dann ist das ausreichend und auch weniger gefährlich für alle pedalisten und co. es ist noch immer pflicht der gemeinde diese qualität wieder herzustellen. das kostet den bürger gar nichts. wenn dann noch die gehwege einfach befestigt werden würden, dann hielten sich die kosten für den einzelnden auch vertretbar. niemand wird etwas dagegen einzuwenden haben, wenn ein paar wenige hundert euro dafür beizusteuern sind. parken grundsätzlich auf dem grundstück ist zumutbar. auch wir haben mehrere stellplätze geschaffen. da kann jeder über seine eigenen kosten entscheiden wieviel er investieren möchte. die paar reihenhäuser können in den ausbuchtungen parken… ist doch in diesen strassen wohl schon üblich.